Einkaufskontor

Einkaufskontor
1. Begriff: Horizontale Kooperation zwischen selbstständigen Großhandelsunternehmungen zum Zweck des gemeinsamen Warenbezugs. Hauptziel ist die Senkung der Einstandspreise durch Mengenbündelung ( Mengenrabatt) und Rationalisierung der Beschaffungstätigkeiten.
- 2. Aufgaben: (1) Bei der Geschäftsanbahnung: Abhaltung von  Mustermessen sowie Information der Mitglieder über das Warenangebot mittels Rundschreiben oder  Ordersätzen. (2) Bei der Geschäftsabwicklung:  Zentralregulierungsgeschäfte,  Delkrederegeschäfte,  Abschlussgeschäfte,  Eigengeschäfte. (3) Schulung, Beratung der Mitglieder.
- 3. Leistungen der Kontormitglieder: Möglichst hohe  Einkaufskonzentration, die wegen der fehlenden Bezugsverpflichtungen sowie der üblichen Doppel- bzw. Mehrfachmitgliedschaft in verschiedenen E. nur schwer zu erreichen ist; aktive Förderung des Verkaufs der über das Kontor bezogenen Produkte; Ausbau eines leistungsfähigen Vertriebsstellennetzes.

Lexikon der Economics. 2013.

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